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Titelbild GEIG und GEG für Kommunen
[ FACHBEITRAG / REGULATORIK ]

GEIG und GEG für Kommunen: Pflichten ohne Eigeninvestition erfüllen

VON SWISS DIREKT ENERGIE REDAKTION · 16. MAI 2026

Wie Kommunen ihre Pflichten aus dem Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz und dem Gebäudeenergiegesetz erfüllen, ohne Haushaltsmittel zu binden – durch Contracting-Modelle mit externer Finanzierung und Betriebsführung.

Die Kurzantwort

Energie-Contracting ermöglicht Kommunen die Erfüllung ihrer Pflichten aus GEIG und GEG, ohne Investitionsmittel zu binden. Ein externer Partner investiert in die nötige Infrastruktur – PV, Ladepunkte, Speicher, Wärmelösungen – und betreibt sie über 15 bis 30 Jahre. Die Kommune erfüllt damit ihre gesetzlichen Pflichten, behält Haushaltsspielraum und bindet keine Verwaltungskapazitäten.

Voraussetzung ist eine vergaberechtskonforme Ausschreibung, eine kommunalaufsichtlich tragfähige Vertragsgestaltung und eine politisch breit getragene Entscheidung über die Vertragslaufzeit.

Die regulatorische Pflichtenlage 2026

Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) verpflichtet Eigentümer bestimmter Nichtwohngebäude zur Errichtung von Ladepunkten und Leitungsinfrastruktur. Schwellenwerte unterscheiden sich nach Bestand und Neubau sowie Stellplatzanzahl.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt energetische Mindeststandards für Neubauten und größere Sanierungen sowie den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärmeversorgung.

Daneben: Wärmeplanungsgesetz, Berichtspflichten zur CO₂-Reduktion, ESG-konforme Beschaffung, Landesklimaschutzgesetze.

Das wirtschaftliche Problem der kommunalen Pflicht

Verwaltungsgebäude brauchen Ladeinfrastruktur. Schulen und Sporthallen brauchen energetische Sanierungen. Auf Dächern liegt PV-Potenzial brach. Wärmeversorgung muss umgestellt werden.

Wirtschaftlich lohnen sich die Maßnahmen über die Lebensdauer. Aber die Investitionssummen sind hoch, häufig siebenstellig, und fallen vorne im Cashflow an, während Einsparungen erst über 15 bis 30 Jahre realisieren. Für eine Kommune mit knappen Investitionsmitteln ist das oft unauflösbar.

Hinzu kommt: Eine Kommune ist keine spezialisierte Energiebetreiberin.

Wie Energie-Contracting die kommunale Konstellation auflöst

Erstens: keine Belastung des Investitionshaushalts. Investition findet außerhalb der kommunalen Bilanz statt. Keine Kreditrahmen, keine kommunalaufsichtlichen Sonderfinanzierungen.

Zweitens: keine Bindung von Verwaltungskapazitäten. Kein Aufbau eigener Strukturen für Anlagenbetrieb nötig.

Drittens: Erfüllung der gesetzlichen Pflichten. GEIG und GEG werden durch die Maßnahmen erfüllt, ohne dass die Kommune eigene Mittel einsetzt.

4 typische Anwendungsfelder für Kommunen

Anwendungsfeld 1: PV auf kommunalen Liegenschaften – Verwaltungsgebäude, Schulen, Sporthallen, Bauhöfe, Feuerwehrgebäude.

Anwendungsfeld 2: Ladeinfrastruktur an kommunalen Standorten – GEIG-Pflichten umsetzen, Pachterlöse erhalten, vergünstigter Bezugstarif für Dienstfahrzeuge.

Anwendungsfeld 3: Quartiers- und Liegenschaftsverbünde – integrierte Energielösungen für mehrere zusammenhängende Liegenschaften.

Anwendungsfeld 4: Integrierte Energiesysteme für ländliche Kommunen – PV-Freiflächen, Windenergie, Batteriespeicher, Wärmeversorgung.

Vertragliche Besonderheiten bei Kommunen

- Vergaberechtliche Konformität – ober- oder unterhalb EU-Schwellenwerte

- Kommunalaufsichtliche Prüfung – Anzeige- oder Genehmigungspflicht in vielen Bundesländern

- Übertragung bei kommunaler Umstrukturierung – Eingemeindungen, Verbandsgründungen

- Politische Mehrheitsverhältnisse und Vertragsstabilität – Bindung überdauert mehrere Wahlperioden

Der 4-stufige Prozess für Kommunen

Stufe 1: Bestandsanalyse – Liegenschaften, Verbrauchsprofile, Dachflächen, Versorgungsstrukturen, Pflichten.

Stufe 2: Wirtschaftliche Vorprüfung – Modellrechnung, Effekte auf Haushalt. Unverbindlich.

Stufe 3: Vergabevorbereitung und Ausschreibung – Strukturierung, Eignungskriterien, Durchführung.

Stufe 4: Vertragsverhandlung und Umsetzung – inklusive kommunalaufsichtlicher Anzeige/Genehmigung. 9 bis 18 Monate bis Inbetriebnahme.

Beispielrechnung: mittelgroße kommunale Liegenschaft

Drei Schulen, ein Verwaltungsgebäude, eine Sporthalle, ein Bauhof. 8.000 m² Dachfläche, 600.000 kWh Stromverbrauch, fünf Dienstfahrzeuge umzustellen.

KomponenteAuslegung
Aufdach-Photovoltaikca. 600 kWp
Batteriespeicher150 kWh
Ladepunkte8, davon 2 öffentlich
LastmanagementIntegration bestehender Verbrauchsprofile

Wirtschaftliche Wirkung:

- Keine Investitionsausgaben

- Eigenverbrauchsabdeckung 50–60 %

- Stromkosten unter bisherigem Preis, fixiert über Laufzeit

- Pachterlöse für Flächenüberlassung

- Erfüllung GEIG ohne Eigeninvestition

- Substanzielle CO₂-Reduktion

- Nach Laufzeit: Anlagen in kommunales Eigentum ohne Mehrkosten

3 Fragen, die Kommunen vor der Entscheidung klären sollten

Frage 1: Strategische Standortperspektive. Sind Liegenschaften langfristig in kommunaler Hand?

Frage 2: Politische Tragfähigkeit. Gibt es im Rat eine ausreichende Mehrheit für eine langfristige Bindung?

Frage 3: Operative Anbindung. Wer in der Verwaltung verantwortet Vertragsumsetzung und Monitoring?

Weiterführende Beiträge

- PPA-Contracting für Industrie und Gewerbe

- Energie-Contracting vs. Eigeninvestition

- Bilanzneutrales Energie-Investment

Quellen

- Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG), BGBl. 2021 I S. 354

- Gebäudeenergiegesetz (GEG) Fassung 2024

- Wärmeplanungsgesetz (WPG), BGBl. 2023

- Deutscher Städte- und Gemeindebund: Praxisleitfaden Klimaschutz in Kommunen 2025

- KfW: Förderprogramm "Kommunale Klimaschutzprojekte"

Über den Autor
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Fachredaktion Swiss Direkt Energie