§ 1 Anbieterin und Geltungsbereich
(1) Anbieterin und Betreiberin der Ladepunkte ist die SDE Ladepark & Speicher GmbH, Markgröninger Strasse 34, 71634 Ludwigsburg, E-Mail: samuel.uz@sd-energie.ch, Telefon: +41 41 552 77 50 («SDE»).
(2) Diese Ladebedingungen gelten für Ladevorgänge, die ohne Vertrag mit SDE gestartet werden, insbesondere mit Debit- oder Kreditkarte, mobilen Zahlungsmitteln oder über die Webseite, die der QR-Code am Ladepunkt aufruft («Ad-hoc-Laden»).
(3) Die Regeln zur Nutzung der Ladepunkte (§§ 5 bis 7) gelten für alle Nutzer, auch für Inhaber einer Ladekarte der SDE und für Kunden anderer Ladestromanbieter (Roaming). Für Inhaber einer Ladekarte der SDE gelten ergänzend deren Allgemeine Geschäftsbedingungen; Roaming-Kunden rechnen mit ihrem Anbieter ab.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Anzeige eines betriebsbereiten Ladepunkts mit Preisangabe ist ein Angebot der SDE. Der Vertrag über den einzelnen Ladevorgang kommt zustande, wenn der Nutzer nach Freigabe der Zahlung den Ladevorgang startet.
(2) Der Vertrag endet mit Abschluss des Ladevorgangs und Zahlung des Entgelts.
§ 3 Preise
(1) Es gilt der Preis, der vor Beginn des Ladevorgangs am Ladepunkt bzw. auf der Bezahlseite angezeigt wird. Abgerechnet wird nach Kilowattstunden; bei längerer Standzeit kann eine zeitabhängige Standgebühr anfallen, deren Höhe und Beginn ebenfalls vor dem Start angezeigt werden. Grund- oder Startgebühren erhebt SDE nicht.
(2) Alle Preise sind Endpreise einschliesslich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die aktuellen Standardpreise sind im Preis- und Leistungsverzeichnis angegeben.
§ 4 Zahlung und Beleg
(1) Beim Start reserviert der Zahlungsdienstleister einen Betrag auf dem Zahlungsmittel des Nutzers, der vor dem Start angezeigt wird. Belastet wird nur das tatsächliche Entgelt; der Rest der Reservierung wird nach Abschluss des Ladevorgangs freigegeben. Die Dauer der Freigabe richtet sich nach dem Kartenherausgeber.
(2) Der Nutzer erhält einen Beleg über Datum, Ladepunkt, Energiemenge und Entgelt über die Webseite des Ladepunkts oder per E-Mail, wenn er eine Adresse angibt. Unternehmer erhalten auf Anforderung eine Rechnung.
(3) Die gelieferte Energie wird mit eichrechtskonformen Messeinrichtungen erfasst. Die signierten Messwerte können mit der Transparenzsoftware geprüft werden; der Weg dazu ist am Ladepunkt bzw. auf dem Beleg angegeben.
§ 5 Nutzung der Ladepunkte
(1) Die Ladepunkte dürfen nur zum Laden von Elektrofahrzeugen genutzt werden, die für die Ladetechnik des Ladepunkts zugelassen sind. Fahrzeugseitige Kabel und Adapter müssen den geltenden Normen entsprechen und unbeschädigt sein.
(2) Der Ladeplatz darf nur während des Ladevorgangs belegt werden. Nach Ende des Ladevorgangs ist das Fahrzeug zu entfernen. Die Standgebühr nach § 3 ist ein Entgelt für die Nutzung des Ladeplatzes über die Ladezeit hinaus.
(3) Die Ladepunkte befinden sich auf Grundstücken von Standortpartnern. Deren Hausordnung, Zufahrts- und Öffnungsregelungen sowie die Beschilderung vor Ort sind zu beachten. Die Strassenverkehrsordnung gilt entsprechend.
(4) Beschädigungen, Verschmutzungen oder Störungen meldet der Nutzer unverzüglich über die am Ladepunkt angegebene Störungsnummer.
§ 6 Verfügbarkeit
(1) Ein Anspruch auf die Verfügbarkeit eines bestimmten Ladepunkts, einer bestimmten Ladeleistung oder auf eine Reservierung besteht nicht. Die Ladeleistung hängt auch vom Fahrzeug, vom Ladezustand der Batterie, von der Temperatur und von der gleichzeitigen Nutzung anderer Ladepunkte ab.
(2) SDE darf Ladepunkte für Wartung, Reparatur oder aus Sicherheitsgründen vorübergehend ausser Betrieb nehmen.
§ 7 Haftung
(1) SDE haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet SDE nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemässe Durchführung des Ladevorgangs erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmässig vertrauen darf, und nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Der Nutzer haftet für Schäden an den Ladepunkten, die er schuldhaft verursacht, insbesondere durch unsachgemässe Bedienung oder ungeeignete Kabel und Fahrzeuge.
§ 8 Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung der SDE, die auf der Webseite des Ladepunkts und unter www.swissdirektenergie.ch abrufbar ist.
§ 9 Streitbeilegung
SDE ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Anfragen und Beschwerden richten Nutzer an die in § 1 genannten Kontaktdaten.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
(2) Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Stuttgart.
(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.